Der Beruf des Heilpraktikers erfreut sich heute immer größerer Beliebtheit. Trotzdem existieren immer noch eine ganze Menge Vorurteile. Heilpraktiker wird oft als Synonym für Homöopath verwendet. Oft werden Heilpraktiker mit Esoterik und sehr fragwürdigen Behandlungsmethoden in Verbindung gebracht. Auf einige wenige mag das zutreffen, die meisten Heilpraktiker aber besitzen ein umfangreiches medizinisches Wissen, das sie sich über viele Jahre hinweg angeeignet haben. Um die Zulassung als Heilpraktiker zu bekommen, muss er ähnlich wie ein Arzt umfassende Kenntnisse in allen medizinischen Grundfächern besitzen. Das wird sehr oft unterschätzt, was auch ein Grund dafür ist, dass man bei der Überprüfung zum Heilpraktiker (in Berlin) von einer ca. 50 % Durchfallquote spricht.

In diesem Beitrag möchte ich ein bisschen mehr darauf eingehen, wie man eigentlich Heilpraktiker wird und wie Heilpraktiker in der Praxis arbeiten.  Der Heilpraktikerberuf ist ein freier Beruf, der durch das sog. Heilpraktikergesetz geregelt ist. So besitzt der Heilpraktiker die gesetzliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne dabei Arzt zu sein. In diesem Rahmen darf er eine Anamnese erheben, Krankheiten diagnostizieren und auch behandeln (präventiv, lindernd oder heilend).

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Naturheilkunde - alternative Medizin

Das Ganzheitsprinzip

Der Heilpraktiker gründet seine Behandlungsmethoden auf die Naturheilkunde. Er behandelt nach dem Ganzheitsprinzip und betrachte den Menschen als Ganzes dh. auch die psychische Verfassung, die Lebenssituation, Ängste und Charakterzüge werden in die Behandlung integriert und die Wechselwirkung aller Organe miteinander respektiert. Anders als bei der Schulmedizin steht hier nicht die Krankheit, sondern der Mensch selbst in seiner Gesamtheit im Vordergrund.

Zur Behandlung wird sich die Heilkraft der Natur zu Nutze gemacht. Einerseits finden Arzneimittel aus der Natur Anwendung, andererseits ist aber auch die natürliche Selbstheilungskraft des Körpers gemeint. Es geht darum, auf sanfte Weise die Selbstregulation anzuregen ohne dabei radikal in natürliche Prozesse einzugreifen.  Es gibt dafür viele verschiedene Behandlungsstrategien, ein großer Teil davon ist heute auch wissenschaftlich belegt und nimmt immer mehr Einzug in die allgemein anerkannte Medizin (sog. Schulmedizin). Hier ein paar der bekannteren Naturheilverfahren:

  • Aromatherapie (Linderung und Heilung von Krankheiten mit Hilfe ätherischer Öle)
  • Akupunktur (Stimulierung bestimmter Punkte am Körper durch feine Nadelstiche, Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Lösen von Blockaden)
  • Homöopathie (Behandlung von Erkrankungen nach dem Gleichheitsprinzip mit Hilfe hoch verdünnter Arzneimittel)
  • Fußreflexzonenmassage (Stimulierung der Organe über bestimmte Druckpunkte an den Füßen)
  • Phytotherapie (Heilbehandlung mit pflanzlichen Substanzen/ zB. Wurzeln, Blüten, Rinde)
  • Orthomolekulare Medizin (Regulation des Nährstoffhaushalts um dadurch bedingten Krankheiten vorzubeugen bzw. diese zu heilen)
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Ayurveda (traditionelle indische Heilkunst)

Ausbildung und Prüfung des Heilpraktikers

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Die Ausbildung ist nicht staatlich geregelt. Das bedeutet man kann komplett frei entscheiden, wie man sich das nötige Wissen aneignet. Es gibt Fernschulen und auch Tagesschulen mit Präsenzunterricht man kann aber auch im Selbststudium lernen. Daher gibt es auch keine Zeitliche Vorgabe für die Ausbildung. Manche Schulen bieten die Ausbildung nur über einige Monate an, andere über 3 Jahre. Hier ist also eigentlich alles möglich und die Preise können stark variieren. Letztendlich zählt aber nur die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Dieses ist nämlich für die Prüfung zum Heilpraktiker zuständig.

Die Überprüfung findet zweimal im Jahr (März, Oktober) statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil (Dauer 2 Stunden) müssen 60 Multiple-choise-Fragen beantwortet werden (mindestens 75% davon richtig).

Die mündliche Prüfung (ca 45 Minuten) wird von einem Amtsarzt meist auch von einem Heilpraktiker als Beisitzer abgenommen. Abgefragt wird hauptsächlich schulmedizinisches Wissen bspw. Anatomie, Pathologie, Labordiagnostik, Differentialdiagnostik, Anamneseerhebung usw. Wie gesagt handelt es sich bei dieser Prüfung um eine der schwersten überhaupt und sie sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung:

  • Du musst mindesten 25 Jahre alt sein
  • Einen Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) besitzen
  • Sittlich zuverlässig sein dh. ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen
  • Gesundheitlich für die Ausübung des Berufs geeignet sein (Bestätigung durch einen Arzt)

Wird einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden, müssen beide wiederholt werden. In Berlin belaufen sich die Kosten für die Überprüfung insgesamt auf 400€.

Mit der Prüfung wird bescheinigt, dass du „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellst. Aus diesem Grund spielt naturheilkundliches Wissen hier noch keine sehr große Rolle. Erst nach bestandener Prüfung macht es Sinn sich in diesem Bereich weiterzubilden und sich auf bestimmte Heilmethoden oder Erkrankungen zu spezialisieren.

Rechte und Pflichten des Heilpraktikers

Was darf ein Heilpraktiker? Da er ja kein Arzt ist und kein 6 jähriges Medizinstudium abgeschlossen hat, gibt es hier natürlich einige Einschränkungen für die Praxis. Auch, wenn ein Heilpraktiker eine lange und anspruchsvolle Ausbildung hinter sich hat und über sehr viel medizinisches Wissen verfügt, kann man ihn absolut nicht mit einem Arzt gleichsetzten. Aus diesem Grund wird bei der Naturheilkunde auch von komplementärer (also ergänzender) Medizin gesprochen. Wie schon oben erwähnt darf der Heilpraktiker selbstständig Krankheiten diagnostizieren und behandeln. Dabei unterliegt er ähnlich wie ein Arzt der Sorgfalts- und Schweigepflicht. Außerdem ist er verpflichtet seinen Patienten an einen Arzt zu überweisen, wenn er an die Grenzen seiner Behandlungsmöglichkeiten stößt. Bestimmte Erkrankungen und medizinische Eingriffe darf der Heilpraktiker nicht durchführen. Dabei handelt es sich besonders um:

  • Meldepflichtige Infektionserkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten
  • Die Feststellung des Todes
  • Das Leisten von Geburtshilfe
  • Die Ausübung der Zahnheilkunde

Im Hinblick auf chronische Erkrankungen besitzt der Beruf des Heilpraktikers bzw. die Naturheilkunde allgemein ein sehr großes Potential. Was die sogenannten Zivilisationskrankheiten (Diabetes Mellitus, Neurodermitis, Rheuma, Herz- Kreislauf- Erkrankungen, Allergien, Autoimmunerkrankungen, usw.) angeht, konnte hier schon vielen Menschen weitergeholfen werden. Das hängt nicht zuletzt mit der ganzheitlichen Betrachtungsweise zusammen, die von der Schulmedizin leider noch nicht in dem Maße anerkannt ist.

Alles Liebe, Celina